Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Abweichend von § 2 Abs. 7 Satz 1 der 11. CoBeLVO sind Veranstaltungennicht gewerblicher Art (Hochzeiten, Hochzeitsfeiern, Geburtstage, etc.) mitzuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis nur mit bis zu 25 gleichzeitiganwesenden Personen,…