Sport
Wo darf Sport getrieben werden?
Training im Amateur- und Freizeitsport ist auf und in allen öffentlichen und privaten
ungedeckten Sportanlagen nur im Freien wie folgt zulässig:
als kontaktfreies Training einzeln oder im Rahmen der Kontaktbeschränkungen.
Das heißt, es dürfen sich zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen
zum Sporttreiben im Freien treffen. Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14
Jahre werden hier nicht mitgezählt;
als kontaktfreies Training in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen und einer
Trainerin oder einem Trainer unter Einhaltung des Abstandsgebots;
als Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer
Trainerin oder einem Trainer.
Publikum ist nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades
bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.
Die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen hat unter Einhaltung von
Hygienekonzepten zu erfolgen. Insbesondere die Nutzung von Gemeinschaftsräumen,
einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen ist nicht zulässig; die Einzelnutzung
von Toilettenräumen ist erlaubt. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung für den
Gruppensport.
Sämtliche Fitnessstudios und Hallen sind geschlossen.
Darf in Fitnessstudios Einzelunterricht stattfinden?
Nein, Fitnessstudios sind generell geschlossen. Personal Training im Rahmen der
Kontaktbeschränkungen und in Gruppen von bis zu zehn Personen plus eine Trainerin oder
ein Trainer kontaktfrei im Freien erlaubt.
Ist Individualsport wie z.B. Tennis in der Halle erlaubt?
Sportliche Betätigung ist nur im Freien zulässig (siehe „Wo darf Sport getrieben
werden?“). Tennishallen sind derzeit geschlossen.
Ist Rehasport erlaubt?
Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX,
der auf ärztliche Verordnung betrieben wird, ist gestattet. Die notwendigen Hygiene- und
Schutzmaßnahmen müssen beachtet werden. In Wartesituationen gemeinsam mit anderen
Personen gilt die Maskenpflicht mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske
(OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines
vergleichbaren Standards zu tragen ist. Können Training und Wettkampf im Profisport stattfinden?
Ja, Training und Wettkampf im Profisport und bei den Spitzensportlern können unter
Einhaltung der strengen Hygienekonzepte stattfinden.
Ist Angelsport als Individualsport erlaubt?
Ja. Auch hier ist das Abstandsgebot von 1,5 Metern zu beachten.
Veranstaltungen
Darf ich außerhalb des privaten Raums Veranstaltungen durchführen?
Veranstaltungen sind untersagt.
Musik
Dürfen Chöre und Musikvereine proben und/oder auftreten?
Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist nur im Freien und nur im
Rahmen der Kontaktbeschränkungen für Personen über 14 Jahre zulässig. Im
Freien ist der Probenbetrieb für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich
14 Jahre und einer Person über 14 Jahre zulässig. Im Musikbereich gilt das
Hygienekonzept Musik, im übrigen Kulturbereich das Abstandsgebot und die
Maskenpflicht. Der Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist weiterhin
untersagt.
Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/Stand 22.03.2021