Auch wenn der Frühlingsanfang noch ein wenig hin ist, gilt es, was den Garten angeht, bereits jetzt ein paar Dinge
zu beachten: Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen zwischen dem 1. März und dem 30. September
grundsätzlich keine Bäume, Hecken, lebende Zäune sowie Gebüsche oder anderes Gehölz abgeschnitten oder
gefällt werden. Dabei steht der Schutz verschiedener Tierarten im Vordergrund. Der Frühling steht vor der Tür
und damit kommen nicht nur Zugvögel zurück um zu nisten, auch andere Tier- und Vogelarten bauen Nester für
die Brut. Bei Hecken- und Baumschnitt im Garten sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte von März
bis September erlaubt.
Grundsätzlich gilt jedoch immer: Der Artenschutz hat Vorrang. Vor Schnittarbeiten sollte sich davon überzeugt werden,
dass insbesondere keine Vogelnester durch die Schnittarbeiten beeinträchtigt werden.