WPBakery Page BuilderAuf Entwurf umstellenVorschauAktualisierenTitel hier eingeben
Bebauungsplan rechtskräftig ? nein, aber am 6.5.2021 wurde vom Gemeinderat die Satzung beschlossen. Es muss jetzt noch die
Erschließung gesichert werden. Nach Informationen unseres Erschließungsträgers soll das Ende Juni
der Fall sein. Wir erhielten am 11.6.2021 weitere interessante Informationen:
Ende Juni Versand der Ausschreibungsunterlagen an die Straßenbau- und Tiefbauunternehmen
Ende Juli Abgabefrist der Angebote
Erste Hälfte August Auftragserteilung
September Beginn Erschließungarbeiten
Unmittelbar nach den Sommerferien wird der Gemeinderat über die Grundstückspreise beraten.
Danach erfolgt die Information der Öffentlicheit und die Auslage von Bewerberlisten für die Grund-
Grundstücke incl. der Fördergrundstücke.
Grundstückspreise bekannt ? nein
Liegt Interessentenliste aus ? nein
Gibt es einen Vertragsentwurf ? nein
Gibt es einen Zeitplan ? Siehe oben
Zur Zeit stehen noch alle Ampeln auf „rot“. Allerdings: Wir nähern uns langsam dem Ziel, das geplante Baugebiet umzusetzen.
Erschließung: Der Gemeinderat hat am 6.5. die Rechtskraft in Form einer Satzung beschlossen. Der Erschließungsträger wurde aufgefordert, die Gewerke für die Erschließung (besonders Straßen- und Kanalbau)) auszuschreiben. Nach Vorliegen der Angebote kann der Gemeinderat die Grundstückspreise kalkulieren.
Grundstückspreise: Eine Prognose ist zur Zeit nicht möglich. Fest steht aber, dass es einige Grundstücke gibt, die gefördert werden. Gefördert werden Einzelpersonen und Familien, die eine Einkommensgrenze ( 52.000 /104.000 €) nicht überschreiten und über kein Vermögen verfügen, das den Wert des Grundstücks überschreitet. Für diese Gruppe gibt es die Chance, über die Anzahl der Kinder, Pflege von Angehörigen, Wohnsitz in Mommenheim, Arbeitsplatz in Mommenheim, Ehrenamtliche Tätigkeit, etc. Punkte sammeln. Interessenten mit den höchsten Punktzahlen haben das vorrangige Zugriffsrecht.
Die Höhe der Förderung wurde noch nicht festgelegt.
Zeitplan: Der ist natürlich nicht exakt berechenbar, weil er besonders von dem Beschluss der Satzung abhängt. Wenn Alles gut läuft, kann der Gemeinderat noch Anfang Juni die Grundstückspreise festlegen. Danach würde das Verfahren für die geförderten Grundstücke beginnen. Das muss zwingend vorgelagert werden, denn die Bewerber, die hier nicht zum Zage kommen, sollen auch eine weitere Chance für die weiteren Grundstücke bekommen. Parallel wird eine Interessentenliste für die sonstigen Grundstücke ausgelegt. Wir gehen davon aus, dass dann nach den Sommerferien das Vergabeverfahren gestartet wird.