Pflegebedürftige Personen erhalten ab Pflegegrad 1 in der häuslichen Pflege einen Entlastungsbetrag
von monatlich bis zu 125 Euro von der Pflegekasse. Darüber informiert die Abteilung Soziale Sonderaufgaben
der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Der Entlastungsbetrag kann
unter anderem für die Finanzierung hauswirtschaftlicher Unterstützung verwendet werden.
Dabei ist es möglich, dass diese Hilfe von Personen erbracht wird, die direkt im Haushalt, zum
Beispiel als Minijobber, beschäftigt oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Als
Voraussetzung für die Finanzierung muss sich die Hilfe als so genanntes „Mini-Angebot in der
Hauswirtschaft“ registrieren lassen.
Der vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) herausgegebene
Flyer „Kleine Hilfe – große Wirkung, Mini-Angebote in der Hauswirtschaft“ informiert übersichtlich und
kompakt über die Mini-Angebote. Er richtet sich an pflegebedürftige
Menschen und ihre Angehörigen und gibt ihnen Hilfestellung im Alltag. Der knapp gehaltene
Antrag für die Registrierung, der bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier
eingereicht wird, ist schnell und einfach ausgefüllt. Als Nachweise werden der Abschluss eines
Erste-Hilfe-Kurses und ein Führungszeugnis benötigt.
Weitere Infos finden Interessierte im Internet auf den Seiten der ADD unter
https://add.rlp.de/de/themen/staat-und-gesellschaft/pflege-unterstuetzungsangebote/.
Der Flyer „Kleine Hilfe – große Wirkung, Mini-Angebote in der Hauswirtschaft“ kann kostenfrei
auch beim Broschürenbestellservice des MASTD unter https://mastd.rlp.de/de/service/publikationen/
angefordert oder als Download heruntergeladen werden unter
https://mastd.rlp.de/fileadmin/msagd/Publikationen/Pflege/2021_Pflegeunterstu__tzung_Flyer_web.pd