Die VG-Verwaltung Rhein-Selz informiert:
Stand: 27.03.2022;
Hinweis: Die Präsentation soll regelmäßig aktualisiert werden.
Ansprechpartner: Bürgermeister Klaus Penzer und Beigeordneter Stefan Herte.
Allgemeine Information
Die ukrainischen Geflüchteten erhalten zunächst einen Aufenthaltstitel für ein Jahr, der aber um zwei
Jahre verlängert werden kann (EU-Ratsbeschluss vom 03.03.2022). Die ukrainischen Flüchtlinge
dürfen sich 90 Tage visumsfrei in Deutschland aufhalten, sie brauchen kein Asylverfahren zu
durchlaufen.
Die Geflüchteten kommen auf verschiedenen Wegen in unsere Gemeinde:
- auf Privatinitiative, weil Verwandte oder Freunde hier leben oder weil Hilfsorganisationen
oder Privatinitiativen die Geflüchteten hierhergebracht haben. - oder durch Zuweisung des Landes (aus den Aufnahmeeinrichtungen des Landes)
Diese Personen erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes. Mit
der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis werden diese Personen einer Gemeinde zugewiesen
und müssen hier ihren Wohnsitz nehmen. Bisher sind uns seitens des Landes noch keine
Geflüchteten zugewiesen worden. Die rund 250 Personen, die zurzeit hier in der VG leben,
sind über Privatinitiativen in die VG gekommen.
Bürgerbüro und Sozialamt
a) Registrierung der Geflüchteten im Bürgerbüro der VG
Die Registrierung von Geflüchteten im Bürgerbüro der VG ist für Personen mit biometrischem
Pass unproblematisch. Ausweise in kyrillischer Schrift oder Originalgeburtsurkunden werden vom
Bürgerbüro an die Kreisverwaltung übermittelt, die dort übersetzt und an uns zurückgegeben
werden. Sobald die Übersetzungen vorliegen, können auch diese Personen angemeldet werden.
b) Antrag für Sozialhilfe
Das Bürgerbüro teilt den angemeldeten Geflüchteten direkt einen Termin im VG-Sozialamt zu.
Die Personen haben Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wegen der
starken Nachfrage kann es hier zu Wartezeiten (von wenigen Tagen) kommen.
c) Krankenversicherung
Das Sozialamt stellt Krankenscheine zur Verfügung - zunächst für die allgemeinmedizinische Versorgung;
- weiterhin separate Krankenscheine für Augenarzt, Zahnarzt und Frauenarzt
- weiterhin Krankenscheine für Fachärzte; diese werden nach Zustimmung der Kreisverwaltung
ausgestellt.
d) Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz
Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende Erwachsene 367 Euro
Regelbedarfsstufe 2 für Ehegatten 330 Euro
Regelbedarfsstufe 3 für volljährige Kinder 294 Euro
Regelbedarfsstufe 4 für Kinder zw. 14 und 17 Jahren 326 Euro
Regelbedarfsstufe 5 für Kinder zw. 6 und 13 Jahren 283 Euro
Regelbedarfsstufe 6 für Kinder zw. 0 und 5 Jahren 249 Euro
e) Wohnraum
Es wird auch weiterhin ein hoher Bedarf an Wohnraum bestehen. Wir freuen uns deshalb, wenn
Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung gestellt wird. Der Wohnraum
sollte allerdings längerfristig zur Verfügung stehen. Das Sozialamt empfiehlt, dass die Beteiligten
einen Mietvertrag abschließen, der dann dem Sozialamt vorgelegt werden sollte.
Für die Erstattung der Miet- und Nebenkosten gilt der grundsicherungsrelevante Mietspiegel gem. §
22 SGB II und § 35 SGB XII, der von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vorgegeben ist. Es handeln sich
hier um die Höchstgrenzen!
Kostenlose Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Auszug aus einer Pressemitteilung des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes (RNN):
„Die durch den Krieg in der Ukraine geflüchteten Ukrainer*innen dürfen ab sofort im ganzen
Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) kostenfrei Bus und Bahn nutzen. Der RNN beteiligt
sich mit 600 weiteren Verkehrsverbünden und -unternehmen an der bundesweiten Aktion
des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Bis auf weiteres dürfen Geflüchtete
alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie alle U-, Straßen-,
Stadtbahnen und Busse nutzen. Als Fahrausweis dienen entweder so genannte „0-EuroTickets“, wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden,
oder auch ein gültiges ukrainisches Ausweisdokument.“
Eröffnung eines Bankkontos
Die Geflüchteten haben auch die Möglichkeit, in Deutschland ein Bankkonto zu eröffnen. Gemäß
dem Geldwäschegesetz müssten Ukrainer zur Eröffnung eines Kontos eigentlich einen Reisepass
vorlegen. Die meisten Geflüchteten haben jedoch keinen Reisepass. Zudem hat das
Bundesinnenministerium vergangene Woche per sogenannter Allgemeinverfügung festgelegt, dass
die ID-Card der Ukraine zeitlich befristet als Passersatz anerkannt wird.
Schulbesuch
In einem Rundschreiben an alle Schulen in Rheinland-Pfalz hat das Ministerium für Bildung am
15.03.2022 mitgeteilt, dass Kinder und Jugendliche ab dem Zeitpunkt der Zuweisung zu einer
Gemeinde schulbesuchspflichtig sind. Kinder und Jugendliche, die nicht über eine
Erstaufnahmeeinrichtung in die Gemeinde gekommen sind, werden spätestens nach Erteilung der
Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz schulpflichtig.
Grundschulen in unserer Verbandsgemeinde:
GS Dienheim für die OG Dienheim
GS Dolgesheim für die OG´s Dolgesheim, Dorn-Dürkheim, Eimsheim, Hillesheim;
Uelversheim, Weinolsheim und Wintersheim
GS Guntersblum für die OG´s Guntersblum und Ludwigshöhe
GS Hahnheim-Selzen für die OG´s Hahnheim und Selzen
GS Mommenheim für die OG Mommenheim
GS Nierstein für die Stadt Nierstein mit Schwabsburg
GS Oppenheim für die Stadt Oppenheim und die OG´s Dexheim und Dalheim
GS Undenheim für die OG´s Undenheim, Köngernheim und Friesenheim
Nähere Informationen finden Sie auf der Internet-Seite der VG (www.vg-rhein-selz.de)
In unserer VG gibt es weiterführende Schulen in Nierstein (die Realschule plus) und in Oppenheim
(Gymnasium und Integrierte Gesamtschule).
In Oppenheim gibt es noch eine Förderschule.
Für die weiterführenden Schulen und die Förderschule ist der Landkreis Mainz-Bingen Schulträger.
Information dazu gibt es auf deren Internet-Seite (www.mainz-bingen.de).
Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen
Die Kreisvolkshochschule bietet Sprachkurse für die Geflüchteten an. Informationen gibt es dazu
unter www.kvhs-mainz-bingen.de.
Kindertagesstätten
In den Gemeinden und Städten der VG gibt es Kindertagesstätten, die grundsätzlich auch den
geflüchteten Kindern zur Verfügung stehen. Informieren Sie sich vor Ort.