Ein Argument für Stelen-, Baum-, und anonyme Bestattungen ist das Argument, dass ein Tiefengrab aus unterschiedlichen Gründen nicht gepflegt werden kann. Vor Jahren blieb dann nur die Lösung der Vollabdeckung mit einer Grabplatte. Der Trend zur Urnenbestattung hält weiter an, gleichzeitig auch der Trend für eine Bestattung in der Urnenstelle und unter einem Baum. Da sich schnell herausstellte, dass die dort abgestellten Blumen, Gefäße, Figuren, usw. meistens nicht gepflegt wurden, entschied man sich, in der Friedhofssatzung ein Verbot des Grabschmucks vor Urnenstelen und auf Baumgrabstätten zu erlassen. Das Gesamtbild ist in der Regel nicht als „gepflegt“ einzustufen, Angehörige von Nachbargrabstätten beschweren sich immer wieder über das Erscheinungsbild. Hinzu kommt, dass die Pflege durch die Gemeindearbeiter sehr erschwert wird. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir Sie bitten, auf Grabschmuck für die drei Bestattungsvarianten zu verzichten, ansonsten ist der Bauhof aufgefordert, diesen zu entfernen. Ausgenommen ist Trauerfloristik bis 14 Tage nach einer Bestattung.
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