Achtung !!! Wir bitten um Beachtung der folgenden Pressemitteilung des Landkreises Mainz- Bingen. Auch die Gemarkung Mommenheim liegt in dem Schutzradius, wie man der Karte (leider unscharf) entnehmen kann. Auch wenn in Mommenheim kein Fall bekannt ist, bitten wir um Berücksichtigung der vorgeschlagenen Maßnahmen !!!
Zur Beantwortung der unten formulierten Fragen gehen Sie bitte auf die Homepage des Landkreises Mainz-Bingen !
Presseinformation des Landkreises Mainz-Bingen
Im nur fünf Kilometer von der Grenze zum Landkreis Mainz-Bingen entfernten Landkreis Groß-Gerau wurde ein mit Afrikanischer Schweinepest (ASP) infiziertes Wildschwein gefunden. Rund um den Fundort wurde ein 15-Kilometer-Schutzradius gezogen, in dem auch die Stadt Mainz und Teile des Landkreises Mainz-Bingen liegen. In Mainz und Mainz-Bingen gelten nun per Allgemeinverfügung unter anderem ein Jagdverbot und strenge Hygienevorschriften für Schweinehalter. Die Verfügung gilt zunächst zwei Wochen. Das hat ein Krisenstab unter Leitung von Landrätin Dorothea Schäfer und dem Beigeordneten für das Veterinäramt, Erwin Malkmus, beschlossen.
Um das Risiko der Weiterverschleppung der Seuche zu minimieren, ist die Mithilfe der Bevölkerung gefragt. Es ist wichtig, Wildschweine in ihrer natürlichen Umgebung zu halten. Zudem muss dringend vermieden werden, Wildschweine zu beunruhigen, da dies zu einer natürlichen Fluchtreaktion führt. Deshalb bittet die Kreisverwaltung Mainz-Bingen alle Bürgerinnen und Bürger, auf Freizeit- und Badeaktivitäten im Bereich am Rhein zwischen Bodenheim und Guntersblum zu verzichten.
Wer tote Wildschweine findet, soll dies beim Veterinäramt melden (bt41mnz-bngnd oder 06132/787-4102). Die Jäger unterstützen derzeit den Landkreis bei der Überprüfung im Mainz-Binger Teil des 15-Kilometer Schutzradius.
Die Betriebe, die im Landkreis Mainz-Bingen Hausschweine halten, sind mittlerweile vom Veterinäramt überprüft. Hier gibt es keine Fälle und auch die Hygienevorschriften werden überall eingehalten.
Karte der infizierten Zone (Stand 3.7.2024)
Hintergrund
Die ASP ist eine virusbedingte Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die für den Menschen ungefährlich ist. Der Erreger ist hochansteckend und führt in der Regel zum Tod des infizierten Tieres. Leider ist das Virus so widerstandsfähig, dass es zum Beispiel auch im Reifenprofil von Fahrzeugen oder an Kleidung – insbesondere an Schuhen – haften bleibt. Auf diese Weise kann die ASP sehr schnell und weit verschleppt werden kann. Ein weiteres Risiko stellen Lebensmittel aus nicht durcherhitztem Fleisch von infizierten Tieren dar, zum Beispiel Salami oder Rohschinken. Für Menschen ist der Verzehr unbedenklich. Die Gefahr einer Verschleppung des Virus in freie Regionen und Bestände ist aktuell sehr hoch und hätte weitreichende Folgen.
Fragen und Antworten
Gibt es bereits Fälle der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Mainz-Bingen?
Was ist die Afrikanische Schweinepest?
Ist die Afrikanische Schweinepest gefährlich für Menschen?
Ist die Afrikanische Schweinepest gefährlich für andere Tiere?
Wie erfolgt die Übertragung?
Was können Bürgerinnen und Bürger tun?
Wo liegt die Schutzzone?
Welche Regelungen gelten für die Schutzzone?
Welche Krankheitssymptome treten bei infizierten Tieren auf?
Wo melde ich tote Wildschweine?
Weitere Fragen?
- In der Allgemeinverfügung finden sich die Vorgaben für die Restriktionszone.
- Mehr Informationen zum Thema gibt es beim rheinland-pfälzischen Landesuntersuchungsamt.
Kontakt
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Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
06132/787-0
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