Elektronische Antragstellung auf Agrarförderung – Frist läuft ab

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Anträge auf Agrarförderung – E-Antrag in der
Anwendung „ASdigital“ – bis spätestens Montag, den 16. Mai 2022 zu stellen sind.
Der Antrag gilt erst dann als gestellt, wenn der vom Programm erzeugte „Datenträgerbegleitschein“ fristgerecht per Fax, per Post oder persönlicher Abgabe am 16. Mai 2022 bei der
Kreisverwaltung eingegangen ist.
Anträge, die zwar am 16. Mai erzeugt werden, aber erst später bei der Kreisverwaltung eingehen, gelten als verfristet und können nicht mehr berücksichtigt werden

Quelle: Kreisverwaltung Mainz-Bingen