Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 4. Dezember 2021 den Antrag der Kläger auf Berufung der Zulassung in Sachen Durchfahrtverbot für LKW über 3,5 Tonnen zurückgewiesen. Bekanntlich waren die Kläger vor dem Verwaltungsgericht Mainz unterlegen gewesen, das damals die Klage auf Einrichtung eines Durchfahrtverbots in der Burgunderstraße in Mommenheim für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen abgewiesen hat.
Wie das Oberverwaltungsgericht in der Begründung seines Beschlusses mitteilt, gebe es keine Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz leide unter keinem Aufklärungsmangel. „Ernstliche Zweifel an der Verwertbarkeit bzw. an der Aussagekraft der durchgeführten Verkehrszählungen, die in den Jahren 2014-2016 durchgeführt worden waren, seien von den Klägern nicht substantiiert dargelegt worden“, so das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss.
Durch die Zählungen sei belegt, so das Oberverwaltungsgericht, dass „keine Steigerung des Anteils des Schwerlastverkehrs in der Burgunderstraße nach Entfernung der Bodenschwellen stattgefunden“ habe. Auch hätten die Kläger keine erstinstanzlichen Verfahrensfehler dargelegt.
Da der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts unanfechtbar ist, endet damit nun der seit Jahren schwelende Rechtsstreit um das Durchfahrtsverbot in der Burgunderstraße in Mommenheim, so Ortsbürgermeister Broock in seiner Pressemitteilung.