Bereits in der Vorwoche riefen wir die Wählerinnen und Wähler für die Landtagswahl 2021 dazu auf, nach Möglichkeit ihr Wahlrecht durch Briefwahl wahrzunehmen. Wir bitten ganz besonders diejenigen, die aus medizinischen Gründen ein Attest haben, keine Maske tragen zu müssen, den Weg der Briefwahl zu nutzen. Wir wollen und können niemanden sein Wahlrecht nehmen, haben auf der anderen Seite auch die Pflicht, alle Menschen zu schützen, die die Wahl in der Wahlurne vorziehen oder im Wahlvorstand mitarbeiten. Deshalb können wir nur Wählerinnen und Wähler in die Gemeindehalle lassen, die auch einen Mundschutz ordnungsgemäß tragen.
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