Der Abfall der Stufe 1 aus dem Niersteiner Rhein-Selz-Park ist nahezu komplett entsorgt. Die
Arbeiten verlaufen planmäßig und können nach den Vorgaben des Entsorgungskonzeptes im
nächsten Schritt mit dem Abtransport des belasteten Mülls aus der Stufe 2 beginnen.
Aufgrund der aktuellen Diskussion um die Abfallbeseitigung im Rhein-Selz-Park weist die
Kreisverwaltung Mainz-Bingen erneut darauf hin, dass die Untere Abfallbehörde streng nach
Vorgaben des fachlich erstellten und qualifizierten Entsorgungskonzeptes des unabhängigen
Gutachterbüros ISM Immobilien-Schadstoff-Management GmbH vorgeht.
Wie bereits mehrfach berichtet, schreibt das Entsorgungskonzept nach eindringlicher Prüfung
vor Ort keinerlei besondere Anweisungen zur Lagerung des Abfalls vor. Vielmehr hat das Prüf-
und Beratungsunternehmen der Behörde Mitte April erneut schriftlich bestätigt, dass von den
belasteten Materialien keine Gefahren für Umwelt und Dritte ausgehen, solange die Baustoffe
nicht bewegt werden. Zudem ist es laut der Experten nicht erforderlich, die Abfälle
beispielsweise mit einer Plane zu überdecken. Der Landkreis widerspricht damit den aktuell in
der Presse zitierten, mit vielen Konjunktiven versehenen Aussagen eines Sachverständigen,
die laut der Berichterstattung offenbar ohne Vor-Ort-Kenntnisse und nach Ansicht von
Fotomaterial getätigt wurden.
Zudem macht die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ein weiteres Mal deutlich, dass mit der
Beseitigung des Abfalls im Rhein-Selz-Park bereits seit Monaten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter mehrerer Behörden intensiv beschäftigt sind. Neben der Unteren Abfallbehörde
des Kreises Mainz-Bingen sind dies die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd)
und die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM). Und jede
Behörde hat hierbei ihre eigene Zuständigkeit: Die Untere Abfallbehörde überwacht die
Entsorgung, die SGD Süd verantwortet als Obere Abfallbehörde des Landes die fachlichen
Entscheidungen sowie als Gewerbeaufsicht den Arbeitsschutz, die SAM ist zuständig für
Abfallkategorisierung und Entsorgungswege. Gemeinsames Ziel der eng
zusammenarbeitenden Behörden ist es von Anfang an, den Abfall aus dem Rhein-Selz-Park
arbeitsschutzkonform und fachgerecht entsorgen zu lassen.
Dass dies nicht immer so schnell geht, wie es sich auch die Behörden selbst wünschen, liegt
an der Komplexität der Sachlage: Es müssen Rechte und Vorschriften beachtet sowie Fristen
gewahrt werden. So handelt es sich zunächst bei dem betreffenden Gelände um Privatbesitz.
Ein Eingriff in das grundgesetzlich verbriefte Eigentumsrecht ist nicht einfach möglich, hier
müssen enge Voraussetzungen erfüllt sein – zumal sich die Eigentümerin in den vergangenen
Monaten weitgehend kooperativ zeigte und laut Gutachterbüro eben keine Gefahr im Verzug
ist.
Dass sich die Umsetzung seit mehreren Monaten hinzieht, liegt auch daran, dass die
Entsorgung der auf dem Gelände liegenden Sonderabfälle sorgfältig geplant werden musste.
Insbesondere die Suche nach qualifizierten und zertifizierten Entsorgungsunternehmen, die
für den Abtransport des Materials geeignet sind sowie die Suche nach passenden Deponien,
die auch noch ausreichend Kapazitäten für die Ablagerung des belasteten Mülls haben, waren
aufwändig. Dies alles nahm viel Zeit in Anspruch, zumal im Zusammenhang mit dem
Arbeitsschutz sehr strenge Vorgaben beachtet werden müssen. Dies führte unter anderem
dazu, dass die Wasser- und Stromversorgung in dem weit außenliegenden Gelände
wiederherzustellen war, damit sich die Arbeiter vor Ort in eigens angemieteten
Sanitärcontainern duschen können.
Presseinformation Kreis Mainz-Bingen