Ukraine- Hilfe

Die VG-Verwaltung Rhein-Selz informiert:
Stand: 27.03.2022;

Hinweis: Die Präsentation soll regelmäßig aktualisiert werden.
Ansprechpartner: Bürgermeister Klaus Penzer und Beigeordneter Stefan Herte.
Allgemeine Information
Die ukrainischen Geflüchteten erhalten zunächst einen Aufenthaltstitel für ein Jahr, der aber um zwei
Jahre verlängert werden kann (EU-Ratsbeschluss vom 03.03.2022). Die ukrainischen Flüchtlinge
dürfen sich 90 Tage visumsfrei in Deutschland aufhalten, sie brauchen kein Asylverfahren zu
durchlaufen.
Die Geflüchteten kommen auf verschiedenen Wegen in unsere Gemeinde:

  • auf Privatinitiative, weil Verwandte oder Freunde hier leben oder weil Hilfsorganisationen
    oder Privatinitiativen die Geflüchteten hierhergebracht haben.
  • oder durch Zuweisung des Landes (aus den Aufnahmeeinrichtungen des Landes)
    Diese Personen erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes. Mit
    der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis werden diese Personen einer Gemeinde zugewiesen
    und müssen hier ihren Wohnsitz nehmen. Bisher sind uns seitens des Landes noch keine
    Geflüchteten zugewiesen worden. Die rund 250 Personen, die zurzeit hier in der VG leben,
    sind über Privatinitiativen in die VG gekommen.
    Bürgerbüro und Sozialamt
    a) Registrierung der Geflüchteten im Bürgerbüro der VG
    Die Registrierung von Geflüchteten im Bürgerbüro der VG ist für Personen mit biometrischem
    Pass unproblematisch. Ausweise in kyrillischer Schrift oder Originalgeburtsurkunden werden vom
    Bürgerbüro an die Kreisverwaltung übermittelt, die dort übersetzt und an uns zurückgegeben
    werden. Sobald die Übersetzungen vorliegen, können auch diese Personen angemeldet werden.
    b) Antrag für Sozialhilfe
    Das Bürgerbüro teilt den angemeldeten Geflüchteten direkt einen Termin im VG-Sozialamt zu.
    Die Personen haben Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wegen der
    starken Nachfrage kann es hier zu Wartezeiten (von wenigen Tagen) kommen.
    c) Krankenversicherung
    Das Sozialamt stellt Krankenscheine zur Verfügung
  • zunächst für die allgemeinmedizinische Versorgung;
  • weiterhin separate Krankenscheine für Augenarzt, Zahnarzt und Frauenarzt
  • weiterhin Krankenscheine für Fachärzte; diese werden nach Zustimmung der Kreisverwaltung
    ausgestellt.
    d) Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz
    Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende Erwachsene 367 Euro
    Regelbedarfsstufe 2 für Ehegatten 330 Euro
    Regelbedarfsstufe 3 für volljährige Kinder 294 Euro
    Regelbedarfsstufe 4 für Kinder zw. 14 und 17 Jahren 326 Euro
    Regelbedarfsstufe 5 für Kinder zw. 6 und 13 Jahren 283 Euro
    Regelbedarfsstufe 6 für Kinder zw. 0 und 5 Jahren 249 Euro
    e) Wohnraum
    Es wird auch weiterhin ein hoher Bedarf an Wohnraum bestehen. Wir freuen uns deshalb, wenn
    Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung gestellt wird. Der Wohnraum
    sollte allerdings längerfristig zur Verfügung stehen. Das Sozialamt empfiehlt, dass die Beteiligten
    einen Mietvertrag abschließen, der dann dem Sozialamt vorgelegt werden sollte.
    Für die Erstattung der Miet- und Nebenkosten gilt der grundsicherungsrelevante Mietspiegel gem. §
    22 SGB II und § 35 SGB XII, der von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vorgegeben ist. Es handeln sich
    hier um die Höchstgrenzen!
    Kostenlose Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
    Auszug aus einer Pressemitteilung des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes (RNN):
    „Die durch den Krieg in der Ukraine geflüchteten Ukrainer*innen dürfen ab sofort im ganzen
    Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN) kostenfrei Bus und Bahn nutzen. Der RNN beteiligt
    sich mit 600 weiteren Verkehrsverbünden und -unternehmen an der bundesweiten Aktion
    des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Bis auf weiteres dürfen Geflüchtete
    alle Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, etc.) sowie alle U-, Straßen-,
    Stadtbahnen und Busse nutzen. Als Fahrausweis dienen entweder so genannte „0-EuroTickets“, wie sie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt werden,
    oder auch ein gültiges ukrainisches Ausweisdokument.“
    Eröffnung eines Bankkontos
    Die Geflüchteten haben auch die Möglichkeit, in Deutschland ein Bankkonto zu eröffnen. Gemäß
    dem Geldwäschegesetz müssten Ukrainer zur Eröffnung eines Kontos eigentlich einen Reisepass
    vorlegen. Die meisten Geflüchteten haben jedoch keinen Reisepass. Zudem hat das
    Bundesinnenministerium vergangene Woche per sogenannter Allgemeinverfügung festgelegt, dass
    die ID-Card der Ukraine zeitlich befristet als Passersatz anerkannt wird.
    Schulbesuch
    In einem Rundschreiben an alle Schulen in Rheinland-Pfalz hat das Ministerium für Bildung am
    15.03.2022 mitgeteilt, dass Kinder und Jugendliche ab dem Zeitpunkt der Zuweisung zu einer
    Gemeinde schulbesuchspflichtig sind. Kinder und Jugendliche, die nicht über eine
    Erstaufnahmeeinrichtung in die Gemeinde gekommen sind, werden spätestens nach Erteilung der
    Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz schulpflichtig.
    Grundschulen in unserer Verbandsgemeinde:
    GS Dienheim für die OG Dienheim
    GS Dolgesheim für die OG´s Dolgesheim, Dorn-Dürkheim, Eimsheim, Hillesheim;
    Uelversheim, Weinolsheim und Wintersheim
    GS Guntersblum für die OG´s Guntersblum und Ludwigshöhe
    GS Hahnheim-Selzen für die OG´s Hahnheim und Selzen
    GS Mommenheim für die OG Mommenheim
    GS Nierstein für die Stadt Nierstein mit Schwabsburg
    GS Oppenheim für die Stadt Oppenheim und die OG´s Dexheim und Dalheim
    GS Undenheim für die OG´s Undenheim, Köngernheim und Friesenheim
    Nähere Informationen finden Sie auf der Internet-Seite der VG (www.vg-rhein-selz.de)
    In unserer VG gibt es weiterführende Schulen in Nierstein (die Realschule plus) und in Oppenheim
    (Gymnasium und Integrierte Gesamtschule).
    In Oppenheim gibt es noch eine Förderschule.
    Für die weiterführenden Schulen und die Förderschule ist der Landkreis Mainz-Bingen Schulträger.
    Information dazu gibt es auf deren Internet-Seite (www.mainz-bingen.de).
    Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen
    Die Kreisvolkshochschule bietet Sprachkurse für die Geflüchteten an. Informationen gibt es dazu
    unter www.kvhs-mainz-bingen.de.
    Kindertagesstätten
    In den Gemeinden und Städten der VG gibt es Kindertagesstätten, die grundsätzlich auch den
    geflüchteten Kindern zur Verfügung stehen. Informieren Sie sich vor Ort.