Am Donnerstag 25.07.2024, um 19.00 Uhr, findet im Ratssaal der Verbandsgemeinde
Rhein-Selz eine Infoveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger statt!
Die Afrikanische Schweinepest (kurz ASP) hat die Verbandsgemeinde Rhein-Selz erreicht.
Bei einem Wildschwein, das im Oppenheimer Wäldchen gefunden wurde, ist die erste,
zuvor veranlasste Beprobung durch das Landesuntersuchungsamt (LUA), positiv. Die
Bestätigungsuntersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts steht zum jetzigen Zeitpunkt
noch aus.
Der Landkreis Mainz-Bingen hat aber bereits Vorkehrungen getroffen, demnach sollen nach
derzeitigem Stand folgende Vorgaben für Restriktionsgebiete gelten: Die bestehende
Infizierte Zone mit einem 15-Kilometer-Radius verschiebt sich nach Westen Richtung A63.
Das Jagdverbot in der Infizierten Zone wird der Situation angepasst: So ist die Jagd
ausgenommen hierbei explizit Schwarzwild – mit einer Sondergenehmigung durch den
Kreisjagdmeister grundsätzlich möglich, um Wildschäden zu minimieren. Dies wurde mit
Vertreterinnen und Vertretern aus dem Mainz-Binger Jagdwesen kommuniziert.
Zusätzlich wird ein Kerngebiet um den Fund im Oppenheimer Wäldchen ausgewiesen, mit
einem Radius von bis zu drei Kilometern Richtung Guntersblum. In dieser Zone ist absolute
Ruhe zu bewahren.
Daher werden in diesem Gebiet Freizeitaktivitäten eingeschränkt, das Gebiet selbst wird in
geeigneter Weise abgesperrt. Lediglich die Zufahrt zum Restaurant am Rhein, zum
Strandbad und zum Campingplatz, der ebenfalls offen bleiben kann, ist erlaubt. Der
Radweg am Rhein entlang soll möglichst nicht benutzt werden. Geschlossen bleiben aber
die Grillplätze.
Ebenso gilt hier ein absolutes Jagdverbot. In dieser Zone gilt insbesondere auch: Die Ernte
ist nach derzeitigem Stand möglich – jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. So
werden die Landwirte angewiesen, 24 Stunden vor der Getreideernte eine Drohne mit
Wärmebildkamera einzusetzen, um zu prüfen, ob Wildschweine vorhanden oder Kadaver zu
sehen sind. Mit diesen Regelungen soll vermieden werden, dass Wildschweine durch
Freizeitaktivitäten oder Ernteeinsätze aufgeschreckt werden und mit fluchtartigen
Ausweichbewegungen auch das ASP-Virus weitertragen. Hierbei ist der Landkreis auf das
Verständnis der Mitbürger und Mitbürgerinnen sowie die Mithilfe der Landwirte
angewiesen.
In der gesamten Restriktionszone besteht Anleinpflicht für Hunde und vor allem in der
Nähe des Rheins, wo es große Populationen gibt, soll die Schutzzone möglichst gemieden
werden. Die Ruhe in dem Gebiet ist unbedingt erforderlich, um die Tiere nicht
aufzuscheuchen und zu Ausweichbewegungen zu veranlassen. Mit jeder Ausweichbewegung
wird auch das ASP-Virus weitergetragen. Die Suche nach Kadavern wird zudem im
umliegenden Bereich des Fundorts in nördliche und südliche Richtung ausgeweitet, in der
es aktuell noch keine Funde gibt. Die Mainz-Binger Jägerschaft spielt beim Absuchen des
Geländes eine außerordentlich wichtige Rolle.
Der Landkreis behält sich darüber hinaus grundsätzlich vor, weitere Regelungen zu treffen,
entsprechende Allgemeinverfügungen sind in Arbeit.
Es ist sehr wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll mit der Situation
umgehen und unter Umständen auf die ein oder andere, liebgewonnene Freizeitaktivität
verzichten oder auf Freizeitangebote in anderen Gebiete außerhalb der Restriktionszone
zurückgreifen.
Zum Hintergrund: Der Landkreis Mainz-Bingen lag bereits innerhalb der sogenannten
Restriktionszone, einer Schutzzone mit 15 Kilometer Radius, nachdem die ersten ASP-Funde in
Hessen festgestellt wurden. Innerhalb der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hatte sich hierzu eine
Fachgruppe auf Kreisebene unter Leitung von Landrätin Dorothea Schäfer und dem
Beigeordneten für das Veterinäramt, Erwin Malkmus gebildet, um das Vorgehen und
entsprechende Verhaltensregeln zu koordinieren. Der Landkreis Mainz-Bingen steht dabei in
engem Austausch mit dem benachbarten Landkreis Alzey-Worms, der ebenfalls betroffen ist.
Auch mit den eigenen Kommunen befindet sich der Landkreis in Kontakt