Auch wenn der Winter noch nicht in Sicht ist, möchten wir Sie über die Verpflichtung zum Winterdienst in Mommenheim unterrichten.
Schneeräumung:
Wird durch Schneefälle die Benutzung von Gehwegen und Fußgängerüberwegen erschwert, ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Abwasser nicht beeinträchtigt werden. Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee und Schneematsch bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeiten zu räumen. Bei Tauwetter sind die Abflussrinnen von Schnee und Schneematsch freizuhalten.
Bestreuen der Straße:
Die Streupflicht bei Glätte erstreckt sich auf Gehwege und Fußgängerüberwege. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr.
Die Benutzbarkeit der Wege und Fußgängerüberwege ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) herzustellen. Salz soll insbesondere auf Gehwegen nur in geringer Menge zur Beseitigung festgefahrener und festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände sind nach dem Auftauen unverzüglich zu entfernen. Rutschbahnen sind unverzüglich zu beseitigen.
Die Gehwege und Fußgängerüberwege sind gegebenenfalls mehrmals am Tage zu streuen, damit während der allgemeinen Verkehrszeiten von 07:00 Uhr – 20:00 Uhr keine Rutschgefahr besteht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis !